MEXIKO und
die EUROPÄISCHE UNION
3. Februar 2003
Seit etwa zwei Jahren besteht ein Freihandelsabkommen und ein so
genanntes Globalabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko.
Worin
bestehen diese Verträge? Was ist das besondere an ihnen? Was waren die Hintergründe
für ihre Unterzeichnung? Was sollte diese Partnerschaft für beide bringen? Und
hält sie, was man sich von ihr versprochen hat? Was sagt die Zivilgesellschaft
dazu?
Die folgende kurze Abhandlung will versuchen, etwas Licht hinter all
diese Fragen zu bringen.
Seit zwei Jahren besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der
Europäischen Union (EU) und Mexiko.
Grundlage für das Verhältnis zwischen beiden Partnern ist das am 8.
Dezember 1997 in Brüssel unterzeichnete und am 1. Oktober 2000 in Kraft getretene
“Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordination und
Zusammenarbeit”, auch schlicht Globalabkommen genannt.
Dieses Globalabkommen schafft den Rahmen für die bilateralen Beziehungen
zwischen Mexiko und der EU in wirtschaftlichen, politischen und
handelstechnischen Angelegenheiten, insbesondere durch die
Institutionalisierung des Dialogs zwischen beiden in Form eines gemeinsamen und
regelmäßig stattfindenden Joint Committees von Vertretern der mexikanischen
Regierung und der EU-Kommission, das die bereits bestehenden Joint Councils auf
ministerialer Ebene ergänzen soll. Dieses Joint Committee tagte zum ersten Mal
am 2. Oktober 2001, ein Jahr nach Inkrafttreten des Globalabkommens, in
Brüssel.
Desweiteren sieht das Abkommen die baldige Einrichtung einer
Freihandelsregelung zwischen der EU und Mexiko vor. Außerdem fand das
Globalabkommen, das bislang einzige seiner Art, durch die Einbeziehung einer
sogenannten Demokratie- und Menschenrechtsklausel große Beachtung, die beide
Unterzeichner an die Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher
Prinzipien bindet.
Auf der Grundlage dieses Globalabkommens wurde wie vorgesehen ein
Freihandelsabkommen unterzeichnet, das für den Güterhandel am 1. Juli 2000 und
für den Dienstleistungssektor am 1. März 2001 in Kraft getreten ist.
Dieses Freihandelsabkommen sieht die schrittweise Abschaffung von
Zollschranken und anderen Handelsbeschränkungen bis 2005 für den mexikanischen
Güterexport nach Europa beziehungsweise bis 2007 für den europäischen
Güterexport nach Mexiko vor. Für Dienstleistungen gelten Übergangsregelungen
von bis zu zehn Jahren.
Betroffen davon sind rund 96 Prozent aller Produkte und
Dienstleistungen, der größte Teil davon schon bis 2003 (fünfzig Prozent der
mexikanischen und 82 Prozent der europäischen Importe).
Ausnahmen bilden wenige besonders sensible Produkte, insbesondere aus
dem Landwirtschaftsbereich, während manche andere landwirtschaftliche Produkte
besonders bevorzugt behandelt werden, wie zum Beispiel Wein, Bier, bestimmte
Obst- und Gemüsesorten, Tomaten und Tabak aus europäischer sowie Kaffee,
Avokados, Schnittblumen, Obst und Honig aus mexikanischer Produktion.
Im Dienstleistungsbereich wird der Zugang europäischer Unternehmen,
besonders von Banken und Versicherungen, zum mexikanischen Markt deutlich
erleichtert. Banken und Versicherungen können nun in Mexiko Investitionen
tätigen, ohne vorher über Beteiligungen in den Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) oder in Kanada verfügen zu müssen.
Auch ausländische Direktinvestitionen von europäischer Seite in Mexiko
werden erleichtert. Offenerer Zahlungsverkehr, Investitionsanreize und
–schutzprogramme sollen den transatlantischen Kapitalfluss erweitern und
beschleunigen. Vielfach konnte dabei auf bestehende bilaterale Verträge
zwischen Mexiko und den Mitgliedsländern der EU zurückgegriffen werden.
Neben dieser schrittweisen Handelsliberalisierung sieht das
Freihandelsabkommen außerdem die Marktöffnung für den Einzug von Gütern und
Dienstleistungen des jeweiligen Partners vor, auch in Bereichen, die bislang
öffentlichen Einrichtungen vorbehalten waren, wie im Falle Mexikos
beispielsweise in den Bereich Telekommunikation (Telmex), Energieversorgung
(CFE) und Erdölförderung (Pemex).
Desweiteren wurden nach den Vorgaben internationaler Konventionen und
Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WHO) sowie bereits bestehender
bilateraler Veträge zwischen Mexiko und den Mitgliedsländern der EU
Vereinbarungen im Wettbewerbs-, Lizenz-, Patent- und Urheberrecht getroffen, sowie
verschiedene Mechanismen zur Konfliktlösung eingerichtet.
Die Beweggründe der beiden Partner für das Abschließen der Global- und
Freihandelsabkommen liegen auf der Hand.
Mexiko wickelt rund achtzig Prozent seines Außenhandels mit den USA ab.
An zweiter Stelle steht die EU mit nicht einmal sieben Prozent, gefolgt von
Japan und Kanada mit jeweils etwas mehr als zwei Prozent. Der Handel Mexikos
mit ganz Südamerika macht nicht einmal zwei Prozent des gesamten nationalen
Außenhandels aus. Daraus resultiert eine enorme Abhängigkeit der mexikanischen
Exportwirtschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung der USA. Durch das
Abschließen von Freihandelsabkommen mit anderen Partnern erhofft sich die
mexikanische Regierung in einer Art Diversifizierungstaktik, den von den USA
unabhängigen Handel zu stärken und so den gewaltigen Anteil der USA am
mexikanischen Außenhandel und die damit verbundene Abhängigkeit
zurückzudrängen.
Die EU ihrerseits sieht in Mexiko einen strategisch wichtigen
Handelspartner.
Zum einen ist Mexiko die nach Brasilien zweitgrößte Volkswirtschaft
Lateinamerikas mit über einhundert Millionen Konsumenten und einem riesigen
Wachstumspotential.
Zweitens bietet die Vielzahl von Freihandelsabkommen Mexikos mit anderen
Ländern und Blöcken eine gute Ausgangsposition, auch in diese Märkte
vorzudringen. An vorderster Stelle ist dabei natürlich NAFTA zu nennen, aber
Mexiko verfügt auch über bilaterale Handelsabkommen mit vielen süd- und
mittelamerikanischen Ländern (Bolivien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala,
Honduras, Kolumbien, Nicaragua, Venezuela), dem Mercosur, Israel, neuerdings
Japan und anderen Ländern. In der Tat ist Mexiko das Land mit den meisten
Freihandelsabkommen weltweit.
Drittens sorgen niedrige Löhne, lasche arbeitsrechtliche Bedingungen,
geringe Steuersätze, tolerante Umweltauflagen etc., besonders im
Maquiladora-Bereich, für geringe Produktionskosten und machen Mexiko damit zu
einem attraktiven Produktionsstandort für europäische Unternehmen, vor allem,
wenn der zentrale Markt für diese Produkte in Nordamerika gesehen wird.
Das gilt im Besonderen für die europäische Automobilindustrie. Bestes
Beipiel ist der deutsche Automobilhersteller Volkswagen, der Modelle, die in erster
Linie für den amerikanischen und nicht für den europäischen Markt gedacht sind,
wie etwa den “New Beetle”, ausschließlich in Mexiko produzieren lässt. Im Falle
von Deutschland macht der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen
knapp die Hälfte des Gesamthandels aus.
Wie stark sind die Handelsbeziehungen zwischen Mexiko und der EU und wie
haben sich diese nun schon seit zwei Jahren bestehenden Global- und
Freihandelsabkommen auf den Handel zwischen beiden ausgewirkt?
Im Jahr 2000 betrug das Handelsvolumen über den Atlantik etwa 20,9
Milliarden Euro, dabei entfielen sieben Milliarden auf den Import der Europäer
aus Mexiko und 13,9 Milliarden auf den Export. Das heisst, dass Mexiko fast
doppelt soviele Waren und Dienstleistungen aus Europa bezog wie umgekehrt. Das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU betrug somit etwa 6,9
Milliarden Euro.
Ein Jahr später, im Verlauf des Jahres 2001, exportierte Mexiko Waren
und Dienstleistungen im Wert von ungefähr 7,4 Milliarden Euro in die EU,
während Waren und Dienstleistungen im Wert von über fünfzehn Milliarden Euro
den Atlantik in die andere Richtung überquerten. Damit stieg das Handelsvolumen
zwischen beiden Partnern zwischen 2000 und 2001 von 20,9 auf 22,4 Milliarden
Euro oder um 7,2 Prozent. Das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU wuchs
überproportional von 6,9 Milliarden Euro auf 7,6 Milliarden Euro, also um 10,1
Prozent. 1990 betrug das Handelsdefizit noch knapp 1,2 Milliarden Euro.
Insgesamt konnte die EU ihren Anteil am mexikanischen Außenhandel von
sechs Prozent in 2000 auf 6,6 Prozent in 2001 erhöhen.
Der weitaus größte Anteil am Handel zwischen Mexiko und der EU, und zwar
sowohl in die eine wie auch in die andere Richung, besteht aus Industriegütern.
Landwirtschaftliche Produkte machen nur 6,7 Prozent der Im- und 4,4 Prozent der
Exporte der EU nach Mexiko aus. Europäische Hauptexportgüter sind vor allem
Maschinen, Kraftfahrzeuge und –teile (s.o.) und chemische Produkte. Aus Mexiko
importiert werden vor allem Autos (s.o.), Büromaschinen und Treibstoffe. Im
Dienstleistungsbereich ist vor allem der Tourismus zu erwähnen.
Im Verlauf der 90er Jahre stammten etwa 16 Prozent der ausländischen
Direktinvestitionen in Mexiko von europäischen Unternehmen, insgesamt sind
heute mehr als 5.000 Unternehmen mit europäischen Kapitalanteilen in Mexiko
tätig.
Der wichtigste Handelspartner Mexikos innerhalb der EU ist die
Bundesrepublik Deutschland, gefolgt von Spanien, dem Vereinigten Königreich,
Frankreich und den Niederlanden.
Zu den angeführten Zahlen ist allerdings anzumerken, dass es sich um
eine Auswahl aus einer Vielzahl unterschiedlicher und teils widersprüchlicher
Statistiken handelt, die sich mitunter in ein und derselben Quelle finden
lassen. So bietet beispielsweise die Internet-Seite der EU (http://europa.eu.int)
seinen Besuchern eine Vielzahl von Dokumenten und Tabellen zu den
mexikanisch-europäischen Handelsbeziehungen an, die teilweise stark voneinander
abweichen. Auch das mexikanische Statistische Amt INEGI macht es nicht besser.
Nirgendwo bestätigt finden konnte ich allerdings die riesigen
Zuwachsraten, von denen in offiziellen Verlautbarungen und auf Treffen der
Repräsentanten beider Handelspartner wie dem Ersten Joint Committee am 3.
Oktober 2001 in Brüssel, auf dem von einem Handelswachstum von etwa 25 Prozent
innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens
gesprochen wurde, oft die Rede ist.
Die Zivilgesellschaft Mexikos und der EU kritisiert das Globalabkommen
und die damit verbundenen Freihandelsabkommen.
Zentraler Kritikpunkt am Globalabkommen ist zum einen das Fehlen einer
zentralen Überwachungsinstanz der Einhaltung erwähnter Demokratie- und
Menschenrechtsklausel. Gefordert werden vor allem vom Mexikanischen Netz gegen
die Freihandelsverträge (‘Red Mexicana contra los Acuerdos de Libre Comercio’,
RMALC) ein Soziales Observatorium, das ständig die aktuelle Demokratie- und
Menschenrechtslage sowie die Umweltsituation in der EU und vor allem in Mexiko
beobachtet und bewertet, sowie die Schaffung eines Gemeinsamen Beratungsorgans
(‘Consejo Consultivo Mixto’, CCM), das die Entscheidungsträger in den
europäisch-mexikanischen Beziehungen, wie sie im Globalabkommen vorgesehen
sind, nämlich Joint Council und Joint Committee, in Fragen der politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Entscheidungen und der
Freihandelsabkommen berät. Davon verspricht man sich eine positive und aktive
Ausrichtung der bis jetzt nur passiv formulierten Demokratie- und
Menschenrechtsklausel des Globalabkommens.
Außerdem soll regelmäßig ein Jahresbericht über die Auswirkungen des
Global- und Freihandelsabkommens in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit,
Armut, Landwirtschaft, Minderheiten, Umwelt et cetera erscheinen.
Ein weiterer Schwachpunkt des Globalabkommens ist die Zusammensetzung
von Joint Council und Joint Commitee. Diese setzen sich nämlich ausschließlich
aus Vertretern der Regierungen zusammen und sind die alleinigen
Entscheidungsträger, womit nur die Exekutivgewalten beider Seiten
berücksichtigt sind. Das widerspricht der mexikanischen Verfassung, die eine
Einbeziehung der Legislative, also des mexikanischen Parlaments und des Senats,
vorschreibt.
Außerdem wird bemängelt, dass kleine und mittlere Unternehmen, sowohl
aus Europa als auch aus Mexiko, keine Vorteile aus dem Freihandelsabkommen
schöpfen können. Unterstützt würden vor allem große europäische Unternehmen,
die in Mexiko produzieren, wie etwa Volkswagen, und der Maquila-Sektor im
allgemeinen.
Auch der Handelszuwachs zwischen beiden seit Unterzeichnung des
Freihandelsabkommens hält sich in Grenzen (s.o.). Zwar haben die
Handelsbeziehungen zwischen beiden Partnern leicht zugenommen, aber
gleichzeitig ist das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU stark angestiegen,
ein Indiz dafür, dass die Europäer größen Nutzen aus dem Freihandelsabkommen
ziehen können als die Mexikaner.
Auch konnte das Freihandelsabkommen die mexikanischen Exporte in die EU
bisher nicht stärker diversifizieren. Nach wie vor entfallen über achtzig
Prozent der Exporte auf die neun wichtigsten Produkte.
Das größte Problem mit dem mexikanisch-europäischen Freihandelsabkommen
dürfte allerdings die sowieso schon krisengeschüttelte mexikanische
Landwirtschaft haben, ähnlich den Auswirkungen des NAFTA-Vertrages mit den USA
und Kanada.
Landwirtschaftliche Produkte Mexikos, die nach Inkrafttreten des
Abkommens einen stärkeren Absatz in Europa gefunden haben, befinden sich in der
Regel in Händen großer europäischer Konzerne. Der Avocado-Markt beispielsweise
wird von französischen und Schnittblumen von niederländischen Unternehmen
dominiert.
Die EU fordert ihrerseits die uneingeschränkte Öffnung des mexikanischen
Marktes für europäische Landwirtschaftsprodukte, während sie selbst ihre Bauern
durch Zollschranken und Subventionen zu schützen weiss.
Im Jahre 2001 betrug das gesamte mexikanische Budget für den
landwirtschaftlichen Sektor knapp drei Milliarden US-Dollar. Die EU hingegen
schüttete im selben Zeitraum über 105 Milliarden US-Dollar allein an
Subventionen für ihre Landwirte aus.
Die mexikanische Landwirtschaft kann einfach nicht mit der hoch
subventionierten, gemeinsamen und hoch technisierten europäischen
Landwirtschaft konkurrieren.
Nichtregierungsorganisationen fordern daher von der mexikanischen
Regierung, besonders empfindliche Produkte wie Mais, Weizen, Zucker, Kaffee,
Kakao und andere zu schützen.
Um nach all diesen kritischen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft
Mexikos und der EU eine Gelegenheit zum Dialog anzubieten, beschloss das Joint
Committee auf seiner Sitzung am 2. Oktober 2002, ein Forum für die
Zivilgesellschaft einzuberufen.
Dieses Forum, das erste seiner Art, fand am 26. November 2002 in Brüssel
statt. Eingeladen waren mehr als zweihundert Vertreter verschiedener Organe der
Zivilgesellschaft, wie Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften,
Interessenverbände, wissenschaftlicher Einrichtungen, Presse, sowie
Regierungsvertreter beider Seiten.
Auf dem Forum sollte der Zivilgesellschaft die Gelegenheit gegeben
werden, in drei Arbeitsgruppen zu den Bereichen Politik, Kooperation und
Handel/Wirtschaft Kritikpunkte anzuführen, Auswirkungen des Global- und
Freihandelsabkommen auf die Gesellschaft beider Seiten zu erläutern,
Verbesserungsvorschläge zu machen und sich miteinander abzustimmen.
Nach anfänglichen Missverständnissen über die Form und das Ziel des
Forums sowie über die Rolle der Regierungsvertreter, die beinahe zum Rückzug
einiger Nichtregierungsorganisationen geführt hätten, haben vor allem die
mexikanischen Teilnehmer eine Vielzahl an Bedenken und Vorschlägen angebracht.
Die Reaktionen seitens der Zivilgesellschaft sowie der
Regierungsvertreter waren im allgemeinen positiv.
Die Vorschläge des RMALC zur Schaffung eines Sozialen Observatoriums und
eines Gemeinsamen Beratungsorgans sind vor allem von den Vertretern der EU
positiv aufgenommen worden.
Konkrete Zusagen oder Versprechungen wollte allerdings keiner der
offiziellen Vertreter machen.
Im Oktober diesen Jahres soll ein zweites Forum dieser Art in Mexiko
stattfinden, das mit Spannung erwartet wird. Dann wird man die Ergebnisse und
erhofften Zugeständnisse der Regierungen auf die Forderungen der
Zivilgesellschaft bewerten können.
Quellen:
Internet-Seite der Europäischen
Union (http://europa.eu.int)
Red Mexicana de Acción frente al
Libre Comercio (http://www.rmalc.org.mx)
Tageszeitung “Milenio”,
Mexiko-Stadt, 25.11.2002, 26.11.2002
Tageszeitung “Reforma”,
Mexiko-Stadt, 27.11.2002
Tageszeitung “El Economista”, Mexiko-Stadt,
26.11.2002
Tageszeitung “De Morgen”, Den Haag,
28.11.2002
“EU Country Strategy Paper: Mexico
2002-2006”, Brüssel 2001
RMALC/CIFCA, “Encuentro de
Organizaciones Sociales y Civiles de México y la UE en el Marco del Acuerco
Global UE-México”, Mexiko-Stadt 2001
Deutsche Botschaft in Mexiko (http://www.embajada-alemana.org.mx)
Instituto Nacional de Estadísticas
Geografía e Informática (http://www.inegi.gob.mx)
EuroStat (http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-catalogue/DE?catalogue=Eurostat)
CIEPAC A.C.
CIEPAC ist Mitglied in: Mexikanisches Netz zur Aktion gegen den Freihandel - Red Mexicana de Acción Frente al Libre Comercio (RMALC; < http://www.rmalc.org.mx/ >); Zusammenschluss der Bewegungen der Völker Amerikas - Movimientos de los Pueblos de las Américas (COMPA; http://www.sitiocompa.org/ ); Netz für den Frieden in Chiapas - Red por la Paz en Chiapas; Woche der natürlichen und kulturellen Vielfalt - Semana por la Diversidad Biológica y Cultural <http://www.laneta.apc.org/biodiversidad>; Internationales Forum “Das Volk steht vor der Globalisierung an erster Stelle”, Alternativen zum PPP - Foro Internacional "Ante la Globalización, el Pueblo es Primero", Alternativas contra el PPP. Wir sind Teil vom Rat für Ökonomische Gerechtigkeit - Consejo Directivo del Centro de Justicia Económica (CEJ) <http://www.econjustice.net/>; vom Ökumenischen Programm für Mittelamerika und die Karibik - Programa Ecuménico para Centro América y El Caribe (EPICA)< http://www.epica.org/ >; und Mitglied der Mexikanischen Allianz für die Selbstbestimmung der Völker - Alianza Mexicana por la Autodeterminación de los Pueblos (AMAP); welche das Mexikanische Netz gegen den PPP http://www.mesoamericaresiste.org/index.html ausmachen.
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